NEUBAU SPORTHALLE

 

 

Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens

Die Projektgruppe dankt für die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren zur neuen Sporthalle mit Multifunktionsraum. Es wurden 941 stimmberechtigte Bürger:innen angeschrieben. 517 Stimmberechtigte haben teilgenommen, was einer erfreulichen Beteiligung von 54.9 % entspricht.

Für den Bau einer neuen Sporthalle mit Multifunktionsraum haben sich 67.3 % ausgesprochen. Hinsichtlich der Hallengrösse ist das Ergebnis unter Berücksichtigung der Stimmen «kein Neubau» nicht eindeutig. 38.1 % stimmten für eine Einfachhalle plus, 29.2 % für eine Einfachhalle. 32.7 % sind der Meinung, dass auf den Bau einer neuen Sporthalle mit Multifunktionsraum verzichtet werden kann.

Aus der Mitwirkung – vor allem auch unter Berücksichtigung der zurückgesandten Kommentare auf dem Antworttalon – geht die Erwartungshaltung hervor, dass die Kostenobergrenze von max CHF 10 Mio. eingehalten werden muss. Die Projektgruppe wird nun auf der Grundlage der Auswertungen sowie der eingegangenen Rückmeldungen zusammen mit den Fachexperten, die das Präqualifikationsverfahren sowie die Projektausschreibung begleiten, Abklärungen treffen, wie innerhalb dieser Kostenobergrenze von max CHF 10 Mio. ein Projekt ausgeschrieben und geplant werden kann. Im Häggenschwil Aktuell» vom 22. November 2024 wird erneut informiert.

Mitwirkungsverfahren 1. – 30. September 2024

Anlässlich der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 20.06.2024 konnte aus den Bürgervoten keine grundlegende Haltung zur Hallengrösse erkannt werden. Daher will die Projektgruppe wie auch der Lenkungsausschuss die Meinung zur Hallengrösse über das Mitwirkungsverfahren bei den Bürger*innen abholen.

Alle stimmberechtigten Personen der Gemeinde Häggenschwil haben die Unterlagen zum Mitwirkungsverfahren erhalten. Ihre Meinung interessiert uns, nutzen Sie die Gelegenheit und beteiligen Sie sich an diesem wichtigen Vorentscheid zur Hallengrösse.

Unterlagen Infoveranstaltung 20.06.2024

Am Donnerstag, 20. Juni 2024, hat die Projektgruppe an einer Info-Veranstaltung die Ergebnisse der Standortstudie für die neue Sporthalle der Bevölkerung vorgestellt. In der Studie wurden vier Standorte sowohl für eine Einfachhalle als auch für eine Einfachhalle «Plus» geprüft. Dabei wurden die jeweiligen Vor- und Nachteile der Standorte detailliert aufgezeigt.

Präsentation Infoveranstaltung
Kurzrückblick Infoveranstaltung

Ausserordentlichen Bürgerversammlung

An der ausserordentlichen Bürgerversammlung der Gemeinde Häggenschwil vom 30. November 2023 haben 216 Stimmberechtigte teilgenommen. Dies entspricht einer Beteiligung von 22.64 %.

Der Antrag des Gemeinderates über einen Planungskredit zum Neubau einer Sporthalle wurde mit 166 Stimmen zurückgewiesen. Aufgrund des Antrages wird der Gemeinderat das weitere Vorgehen definieren und an der ordentlichen Bürgerversammlung einen neuen Kredit unterbreiten.

Das Protokoll der Bürgerversammlung liegt vom 14. bis 27. Dezember 2023 (während 14 Tagen) bei der Ratskanzlei öffentlich auf oder kann auf der Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch heruntergeladen werden.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Rückmeldungen, Fragen sowie Leserbriefe werden hier laufend ergänzt:

FAQ - Sammlung

Leserbrief Wirth Harry - Oktober 2023

Haben auch Sie noch Anliegen? Dann melden Sie sich bei Raffael Gemperle, Tel. 058 228 25 22 / raffael.gemperle@haeggenschwil.ch

Abstimmungsbroschüre A.o. Bürgerversammlung 30.11.2023

Gutachten und Antrag über einen Planungskredit

Einladung zur ausserordentlichen Bürgerversammlung

Donnerstag, 30. November 2023, 20.00 Uhr
in der Mehrzweckhalle Rietwies

Traktanden

  1. Gutachten und Antrag über einen Planungskredit zum Neubau Sporthalle
  2. Allgemeine Umfrage

Nach der Bürgerversammlung sind Sie herzlich zum Apéro eingeladen.

Hinweise

  • Das notwendige Stimmmaterial wird per Post zugestellt. Fehlende Unterlagen können während den Büroöffnungszeiten bei der Ratskanzlei bezogen werden.
  • Das Gutachten und der Antrag des Gemeinderates können auch auf der Homepage www.haeggenschwil.ch herunterladen werden.
  • Der Stimmrechtsausweis ist beim Eintritt in den Versammlungsraum vorzuweisen und abzugeben.

Der Gemeinderat

Einladung zur Infoveranstaltung vom 05.09.2023

Flyer (Beilage Häggenschwil aktuell Nr. 30)