AHV-Zweigstelle
Adresse: | Dorfstrasse 18, 9312 Häggenschwil |
Telefon: | 058 228 25 26 |
Leitung: | Dorryn Schafflützel |
E-Mail: | dorryn.schaffluetzel@haeggenschwil.ch |
Die AHV-Zweigstelle ist zuständig für:
- Auskünfte im Bereich der Sozialversicherungen
- Abgabe von Anmeldungen und Merkblätter
- Unterstützung der Kundinnen und Kunden beim Ausfüllen der Anmeldungen
- Entgegennahme und Weiterleitung von Korrespondenzen
- Überprüfen der eingehenden Anmeldungen
Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Die Verbilligung der Krankenkassenprämien hilft den wirtschaftlich schwächer gestellten Einwohnern die finanziellen Auswirkungen der Krankenversicherung zu mildern. Einwohner welche voraussichtlich anspruchsberechtigt sind, erhalten bis Ende Dezember vom Vorjahr das Anmeldeformular. In diesem sind alle Informationen für die Antragsstellung enthalten.
Einwohner welche kein Anmeldeformular erhalten, aber davon ausgehen, dass sie Anspruch auf die Verbilligung haben, können ab Januar das Formular im Online-Schalter der SVA St. Gallen elektronisch ausfüllen. Das Antragsformular in Papierform ist in Ausnahmefällen bei der AHV-Zweigstelle erhältlich. Die Anmeldung ist bis zum 31. März des laufenden Jahres bei der SVA St. Gallen einzureichen.
SVA St.Gallen
Brauerstrasse 54
9016 St.Gallen
Tel. 071 282 61 91
Kontakt: www.svasg.ch/kontakt-ipv
www.svasg.ch/ipv
Links
Online-Schalter SVA St. Gallen
Bundesamt für Sozialversicherungen