Grundbuchamt

Adresse:  Dorfstrasse 18, 9312 Häggenschwil 
Stellvertretung
ab 16.09.2024
Grundbuchamt Wittenbach
071 292 21 92 / grundbuchamt@wittenbach.ch
Telefon: 058 228 25 23
Leitung: Tanja Häberli
E-Mail: tanja.haeberli@haeggenschwil.ch
Erreichbarkeit:   Montag Vormittag (Homeoffice)
Dienstag Vormittag und Donnerstag (vor Ort)

 

Das Grundbuch ist das Register über die Grundstücke und die an diesen bestehenden privatrechtlichen Rechte und Lasten (z.B. Dienstbarkeiten oder Grundpfandrechte). Es bildet die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken und Rechten an Grundstücken. Der Eintrag im Grundbuch ist massgebend für den Erwerb und die Veräusserung von Eigentum an Grundstücken sowie für die Änderung und Übertragung von Rechten daran.

Das Grundbuchamt ist zuständig für:

  • Grundbuchrechtliche Verträge aller Art
  • Auskünfte über Eintragungen im Grundbuch
  • Grundbuchauszüge
  • Koordination der amtlichen Grundstückschätzungen im Auftrag des Steueramtes und der kantonalen Gebäudeversicherung (GVA)

Die Grundbuchverwalterin ist zuständig für:

  • Beratung in grundbuchrechtlichen Fragen
  • Urkundsperson für sachenrechtliche Verträge
  • Führung des Grundbuchs (Änderungen am Rechtsbestand von Grundstücken)

Revidierte Grundbuchverordnung seit 1. Januar 2023 in Kraft

Der Bund wird ab dem Jahr 2024 einen nationalen Grundstücksuchdienst betreiben, welcher ausschliesslich von berechtigten Behörden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben genutzt werden darf. Bis Ende 2023 werden sich alle Gemeinden diesem Dienst anschliessen.

In diesem Zusammenhang verpflichten sich die Grundbuchämter, zur Identifizierung von Personen systematisch deren AHV-Nummer zu verwenden. Bei jedem neuen Grundbucheintrag ist somit den natürlichen Personen die AHV-Nummer zuzuordnen. Dadurch kann eine berechtigte Behörde künftig zweifelsfrei feststellen, ob eine bestimmte Person im Grundbuch eingetragen ist und über welche Rechte sie verfügt.

Die Zuordnung der AHV-Nummer soll dadurch erleichtert werden, dass den Anmeldungsbelegen ab 1. Januar 2023 ein Dokument mit Angabe der AHV-Nummer beizulegen ist.

Daher bitten wir sämtliche natürlichen Personen, die Partei in einem Grundbuchgeschäft sind, uns eine Kopie des AHV-Ausweises oder der Krankenversicherungskarte einzureichen beziehungsweise diese zum Termin mitzubringen.

 

Für ehe- und erbrechtliche sowie gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten sind im Kanton St. Gallen die Amtsnotariate und Rechtsanwälte zuständig.

Grundbuchpläne können beim Geometerbüro GEOINFO Vermessungen AG, Lindenwiesstrasse 12, 9200 Gossau, Tel. 071 388 85 85, angefordert werden.

 

Diverse Dokumente

Gebührentarif Grundbuchämter Kanton St. Gallen

Zugriffsberechtigung Grundbuch

 

Links

Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen

Amtsnotariat St. Gallen

Handänderungssteuer

Grundstückgewinnsteuer

 

Online Schalter

Hier finden Sie diverse Online-Dienstleistungen.